Der Pulsschlag kann auf eine bestimmte Form der Herzrhythmusstörung
hinweisen.
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Bei bestehendem Verdacht auf Herzrhythmusstörungen fühlt der Arzt in der
Regel zuerst den Puls. Der Puls kann, zusammen mit den Aussagen aus der Anamnese, schon
einiges über die mögliche Form der Herzrhythmusstörung verraten:
- kräftiger Puls: z. B. bei Sinustachykardie eines
gesunden Menschen
- schwacher Puls: z.B. bei Kammerflattern
- schwacher und regelmäßiger Puls: z.B. bei Sinustachykardie
- schwacher und unregelmäßiger Puls: z.B. bei Vorhofflattern
mit unregelmäßiger Weiterleitung der Vorhofbewegungen an die Herzkammern
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Die Pulsfrequenz erlaubt eine Einordnung in tachykarde oder bradykarde
Störungen.
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Gleichzeitig kann die Herzfrequenz festgestellt werden, die in der Regel
der Pulsfrequenz in einer Minute entspricht. Auf diese Weise lässt sich eine erste
Einordnung in eine tachykarde oder eine bradykarde Herzrhythmusstörung vornehmen. Es
ist sogar möglich, dass im Rahmen eines Kreislaufschocks (insbesondere bei
Kammerflimmern) gar kein Puls zu tasten ist. Beim Kammerflimmern
schlägt das Herz zwar rasen schnell, jedoch reicht der Druck nicht aus, um das Blut durch
die Arterien des Körpers zu bewegen und auf diese Weise auch eine Pulswelle zu erzeugen. |
Mit dem Stethoskop kann der Arzt Herzklappenfehler hören.
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Als nächster Schritt nach Tasten des Pulses wird das Herz mit dem
Stethoskop abgehört. Auch auf diese Weise lassen sich ein regelmäßiger oder
unregelmäßiger sowie ein zu schneller oder zu langsamer Herzschlag feststellen.
Außerdem kann der Arzt an den speziellen Geräuschen des Herzschlags auch auf Herzklappenfehler aufmerksam werden. Diese sind ein
möglicher Grund für eine Herzrhythmusstörung. |