Schweregrad I und II
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Die Therapie ist abhängig vom Schweregrad der
Lungenembolie. Bei Schweregrad I und II wird zunächst Bettruhe, Schmerztherapie und
intravenöse Gabe von blutgerinnungshemmendem Heparin verordnet. Durch die Heparingabe
wird verhindert, dass sich zusätzliche Blutgerinnsel bilden. |
Schweregrad III und IV
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Bei Schweregrad III und IV wird zu Bettruhe, Schmerzmitteln auch
Sauerstoff gegeben, häufig ist eine Schockbehandlung, eventuell sogar Beatmung notwendig.
Des weiteren wird versucht medikamentös mit Streptokinase oder Urokinase das
Blutgerinnsel aufzulösen (Lyse-Therapie). In manchen Fällen, wie z.B. nach chirurgischen
Eingriffen, nach einem Schlaganfall oder in der
Schwangerschaft ist das allerdings nicht möglich. In sehr seltenen Fällen wird der
Embolus auch mit einer Operation entfernt. |
Rezidivprophylaxe
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Im Anschluss an die Akuttherapie wird zur Vorbeugung weiterer
Blutgerinnsel die blutgerinnungshemmende Behandlung mit Tabletten (Marcumar) über
mindestens 6 Monate fortgeführt. Bei fortbestehenden Risikofaktoren ist auch eine
lebenslange Vorbeugung mit Marcumar erforderlich. |
Kava- Schirmchen
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Bilden sich trotz dieser Behandlung immer wieder Thromben, durch die es zu
wiederholten Lungenembolien kommt, kann ein so genanntes Kava- Schirmchen in die Hohlvene
eingesetzt werden. Dieses wirkt wie ein Sieb und verhindert, dass Blutgerinnsel in die
Lunge eingeschwemmt werden. |