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Leitung des Tests |
| Informationen vor Testbeginn. |
Vor Testbeginn sollten
alle Teilnehmer von der Testleitung über den Ablauf des Test, über die Art des Test und
über die Bekanntgabe der Ergebnisse informiert werden. |
| Leitung durch Psychologen. |
Ein Psychologischer
Eignungstest darf nur von eine Diplompsychologen durchgeführt werden. Sein Fachwissen ist
Voraussetzung dafür, daß ein solcher Test richtig beurteilt werden kann und somit auch
aussagefähig ist. |
| Ablehnen der Teilnahme? |
Sind diese
Voraussetzungen, insbesondere bei Persönlichkeitstests, nicht gegeben, kann die Teilnahme
am Test abgelehnt werden. Allerdings ist zu befürchten, daß dann die Bewerbung
abschlägig beschieden wird. |
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Testergebnis |
| Das Ergebnis muß mitgeteilt
werden. |
Wer an einem Test
teilnimmt, muß immer auch über das Ergebnis des Test informiert werden. Wenn er dies
möchte, müssen ihm auch die Beurteilungskriterien erläutert werden. |
| Wenn ein Gutachten erstellt wird. |
Ebenfalls auf Wunsch ist
ein Eignungsgutachten zu erstellen. Das betrifft meistens Persönlichkeitstests. Dieses
Gutachten hat beratenden Charakter. Die Herausgabe des Gutachtens kann der Testteilnehmer
nicht verlangen, weil es im Auftrag eines Arbeitsgebers und auf dessen Kosten entstanden
ist. |
| Schweigepflicht! |
Nach § 203 StGB ist der
Psychologe, der einen Persönlichkeitstest durchführt, bei der Weitergabe der
Untersuchungsergebnisse an den Auftraggeber oder dritte Personen an seine gesetzliche
Schweigepflicht gebunden. |
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Unzulässige Fragen |
| Die Privatsphäre darf nicht
verletzt werden. |
Bei den
Fragen und Aufgaben des Test muß ein Zusammenhang zwischen den getesteten Merkmalen und
den Anforderungen des Arbeitsplatzes bestehen. Fragen, die die Privatsphäre verletzen
sind unzulässig. |
| Rechtliche Bedenken bei Fragen zum
Privatleben. |
Aus diesem
Grund sind Persönlichkeitstest meistens rechtlich zumindest bedenklich, weil sie häufig
Fragen zum Privatleben enthalten. Unzulässige Fragen werden vom Testteilnehmer häufig
nicht bemerkt, weil sie zwischen den vielen anderen Fragen oft nicht sofort auffallen.
Außerdem ist die Testperson meistens aufgeregt und in Zeitdruck, so daß ein Widerspruch
gegen bedenkliche Fragen häufig ausbleibt. |
| Es gibt Ausnahmen. |
Je nach der
zu besetzenden Position können Fragen zum Privatleben doch erlaubt sein. Das ist z. B.
bei Führungskräften der Fall. |
| Rorschachtest! Test und Bewerbungen nach der Schule
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Ein
sogenannter projektiver Persönlichkeitstest, der meistens subjektiv interpretiert wird,
ist für die Feststellung der Tauglichkeit für einen bestimmten Arbeitsplatz völlig
ungeeignet. Ein Beispiel für einen solchen Test ist der bekannte Rorschachtest, bei dem
"Kleckse" interpretiert werden müssen. |
| Testinhalte müssen für den
Arbeitsplatz relevant sein. |
Gegen die
Anwendung von Leistungs- und Intelligenztest gibt es keine rechtlichen Bedenken. Es reicht
aber nicht aus, wenn bei einem Intelligenztest als Ergebnis lediglich der ermittelte IQ
Wert angegeben wird. Es muß ein Intelligenzprofil aus den verschiedenen Untertest
erstellt werden, damit ein Vergleich mit den Anforderungen eines Arbeitsplatzes möglich
ist. |
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