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Einstellungstests

Rechte der Testteilnehmer

Inhaltsübersicht:
Leitung des Tests
Testergebnis
Unzulässige Fragen

 

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Leitung des Tests

 

Informationen vor Testbeginn. Vor Testbeginn sollten alle Teilnehmer von der Testleitung über den Ablauf des Test, über die Art des Test und über die Bekanntgabe der Ergebnisse informiert werden.

 

Leitung durch Psychologen. Ein Psychologischer Eignungstest darf nur von eine Diplompsychologen durchgeführt werden. Sein Fachwissen ist Voraussetzung dafür, daß ein solcher Test richtig beurteilt werden kann und somit auch aussagefähig ist.

 

Ablehnen der Teilnahme? Sind diese Voraussetzungen, insbesondere bei Persönlichkeitstests, nicht gegeben, kann die Teilnahme am Test abgelehnt werden. Allerdings ist zu befürchten, daß dann die Bewerbung abschlägig beschieden wird.

 

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Testergebnis

 

Das Ergebnis muß mitgeteilt werden. Wer an einem Test teilnimmt, muß immer auch über das Ergebnis des Test informiert werden. Wenn er dies möchte, müssen ihm auch die Beurteilungskriterien erläutert werden.

 

Wenn ein Gutachten erstellt wird. Ebenfalls auf Wunsch ist ein Eignungsgutachten zu erstellen. Das betrifft meistens Persönlichkeitstests. Dieses Gutachten hat beratenden Charakter. Die Herausgabe des Gutachtens kann der Testteilnehmer nicht verlangen, weil es im Auftrag eines Arbeitsgebers und auf dessen Kosten entstanden ist.

 

Schweigepflicht! Nach § 203 StGB ist der Psychologe, der einen Persönlichkeitstest durchführt, bei der Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Auftraggeber oder dritte Personen an seine gesetzliche Schweigepflicht gebunden.

 

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Unzulässige Fragen

 

Die Privatsphäre darf nicht verletzt werden. Bei den Fragen und Aufgaben des Test muß ein Zusammenhang zwischen den getesteten Merkmalen und den Anforderungen des Arbeitsplatzes bestehen. Fragen, die die Privatsphäre verletzen sind unzulässig.

 

Rechtliche Bedenken bei Fragen zum Privatleben. Aus diesem Grund sind Persönlichkeitstest meistens rechtlich zumindest bedenklich, weil sie häufig Fragen zum Privatleben enthalten. Unzulässige Fragen werden vom Testteilnehmer häufig nicht bemerkt, weil sie zwischen den vielen anderen Fragen oft nicht sofort auffallen. Außerdem ist die Testperson meistens aufgeregt und in Zeitdruck, so daß ein Widerspruch gegen bedenkliche Fragen häufig ausbleibt.

 

Es gibt Ausnahmen. Je nach der zu besetzenden Position können Fragen zum Privatleben doch erlaubt sein. Das ist z. B. bei Führungskräften der Fall.

 

Rorschachtest!

pf.gif (877 Byte)Test und Bewerbungen nach der Schule

Ein sogenannter projektiver Persönlichkeitstest, der meistens subjektiv interpretiert wird, ist für die Feststellung der Tauglichkeit für einen bestimmten Arbeitsplatz völlig ungeeignet. Ein Beispiel für einen solchen Test ist der bekannte Rorschachtest, bei dem "Kleckse" interpretiert werden müssen.

 

Testinhalte müssen für den Arbeitsplatz relevant sein. Gegen die Anwendung von Leistungs- und Intelligenztest gibt es keine rechtlichen Bedenken. Es reicht aber nicht aus, wenn bei einem Intelligenztest als Ergebnis lediglich der ermittelte IQ Wert angegeben wird. Es muß ein Intelligenzprofil aus den verschiedenen Untertest erstellt werden, damit ein Vergleich mit den Anforderungen eines Arbeitsplatzes möglich ist.
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