Beruf und Beschwerden geben entscheidende Hinweise.
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Kommen Betroffene mit belastungs- und bewegungsabhängigen
Rückenschmerzen und einer Bewegungseinschränkung zum Arzt, so ist häufig schon die
Beschreibung der Beschwerden richtungweisend für die richtige Diagnose. Dabei ist es
besonders wichtig, dass die berufliche Tätigkeit der Betroffenen erfragt wird.
Schilderungen der während einer Bürotätigkeit eingenommenen Körperhaltung, dem
vorangegangenen Tragen schwerer Lasten oder einer Verletzung sind wichtig für die
Beurteilung. Bestehen die Fehlhaltungen oder -belastungen bereits seit längerer Zeit,
werden auch die Beschwerden häufig über einen längeren Zeitraum wahrgenommen. |
Auf die Körperhaltung wird besonders geachtet.
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Bei der körperlichen Untersuchung wird durch den schon bestehenden
Verdacht besonderer Wert auf die Beurteilung der Körperhaltung gelegt. Dabei werden
Fehlhaltungen wie ein Hohlkreuz, eine vorn übergebeugte Haltung, hochgezogene Schultern
oder eine seitliche Verkrümmung der Wirbelsäule wahrgenommen. Bei der Prüfung der
Beweglichkeit der Wirbelsäule ist diese zumeist deutlich eingeschränkt. |
Verhärtungen können getastet werden.
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Die neben der Wirbelsäule gelegenen Rückenmuskeln
sind bei der Tastuntersuchung deutlich verhärtet und reagieren auf Druck schmerzhaft. Der
Gang der Betroffenen ist häufig durch die Schmerzen und die Bewegungseinschränkungen
unsicher. |
Apparative Diagnostik ist selten erforderlich.
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Eine Röntgenaufnahme ist nur
dann sinnvoll, wenn die Beschwerden des Betroffenen eine Beteiligung der
Rückenmarksnerven nahe legen oder wenn der Betroffene zuvor eine Verletzung erlitten hat.
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