Zeitpunkt der Störung ist entscheidend
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Von großer Bedeutung für das Ausmaß der kindlichen Schädigung
ist vor allem auch der Zeitpunkt, zu dem die vorgeburtliche Entwicklung gestört
wird. Besondere Vorsicht vor äußeren Einwirkungen gilt im ersten
Schwangerschaftsdrittel. Denn bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) werden die
Organe des Kindes angelegt und die Körperstruktur wird grob ausgebildet. Wird
die Entwicklung des Embryos, wie das entstehende Kind bis zur 10. SSW genannt
wird, in diesem Zeitraum gestört, können schwerwiegende Fehlbildungen von
Organen entstehen oder die Organausbildung sogar ganz ausbleiben. |