Operative Beendigung einer natürlichen Geburt in
Notsituationen
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Da sich sowohl die Mutter als auch ihr Kind unter der Geburt in
einem absoluten Ausnahmezustand befinden, können auch Situationen entstehen,
die für einen oder beide lebensbedrohlich werden. Solche Notsituationen (z.B. ein Sauerstoffmangel des ungeborenen
Kindes) zwingen den Geburtshelfer dazu, die Geburt operativ zu beenden.
Dabei müssen die Risiken einer vaginalen Geburtsbeendigung
(Zangen-, oder Saugglockenentbindung) gegen die Risiken eines
Kaiserschnitts
sorgfältig abgewogen werden. Bedeutend für diese Entscheidung ist auch, wie tief
das Kind sich bereits im Geburtskanal befindet. |
Geburtszange besteht aus zwei Löffeln
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In Deutschland werden ca. 0,7 Prozent der Kinder mithilfe der
Geburtszange geboren. Die Geburtszange besteht aus zwei Löffeln, die wie bei einer
Schere in der Mitte durch ein Schloss verbunden werden. |
Vorgehen bei der Forzepsextraktion
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Zunächst werden die Löffel der Zange einzeln in die Vagina der
Frau eingeführt und je an einer Seite des kindlichen Kopfes angelegt. Die
Zangenteile werden dann zusammengeführt und im Schloss verbunden. Mit einem
Probezug kann festgestellt werden, ob das Kind der Zange folgt. Ist dies der
Fall wird es vorsichtig aus dem Geburtskanal gezogen.
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Voraussetzungen
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Um eine Geburt mit der Zange beenden zu können, müssen einige
Voraussetzungen gegeben sein:
- der Muttermund muss vollständig eröffnet sein
- die Fruchtblase ist gesprungen oder eröffnet
- der Kopf des Kindes muss mit seinem größten Durchmesser die Beckenmitte
erreicht haben
- es wurde ein
Dammschnitt gemacht
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Vorteile
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Ein Vorteil der Zangengeburt ist, dass die Geburtszange umgehend einsatzfähig und deshalb gut
geeignet ist, wenn die Geburt schnellstmöglich beendet werden muss.
Außerdem kann der Geburtshelfer den Druck auf den kindlichen Kopf selbst
kontrollieren, was insbesondere bei Frühgeburten vorteilhaft ist.
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