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Berufswahl bei Neurodermitis

Manche Berufe können bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen auch von Neurodermitikern ausgeübt werden

Von Neurodermitis Betroffene sollte bei der Wahl ihres Berufes einige Aspekte berücksichtigen. Manche Tätigkeiten bringen eine hohe Hautbelastung mit sich. Zum einen kann sich eine bestehende Neurodermitis verschlechtern, zum anderen können durch die vorbelastete Haut weitere Hauterkrankungen auftreten. So sind z. B. Friseure durch häufigen Kontakt mit Wasser und irritierenden Substanzen (u. a. Dauerwellenflüssigkeit) der Gefahr von Hautschäden ausgesetzt. Weiterführende Informationen dazu im Kapitel "Berufsdermatosen". Allerdings müssen an Neurodermitis Erkrankte nicht grundsätzlich von entsprechenden Berufen ausgeschlossen sein. Es sollte vielmehr vermehrt auf schützende Maßnahmen (z. B. Tragen von schützenden Handschuhen, Reinhalten des Arbeitsplatzes) und eine intensivierte Hautpflege geachtet werden.

 

Ein Kriterienkatalog kann helfen

Für die Beurteilung, ob ein Betroffener in einem hautbelastenden Beruf besonderen Gefahren für die Haut ausgesetzt ist, steht eine Einteilung nach verschiedenen Kriterien zur Verfügung. Es gibt Kriterien 1., 2. und 3. Ordnung. Treffen bei einem Menschen Kriterien der 1. und 2. Ordnung zu, so sollte vor Beginn der Berufsausübung ein Hautarzt zu Rate gezogen werden.

 

Kriterien 1. Ordnung sind:

  • schwere Neurodermitis mit längerer oder wiederholter Beteiligung der Hände
  • ausgeprägtes chronisches oder immer wieder auftretendes allergisches Handekzem
  • Allergie gegenüber Stoffen, die bei dem geplanten Beruf nicht zu meiden sind
  • berufsbedingte Hauterkrankung, die bereits zur Aufgabe der Tätigkeit geführt hat

 

Kriterien 2. Ordnung sind:

  • Neurodermitis ohne Beteiligung der Hände (v. a. in Ellenbeugen und Kniekehlen)
  • leichtes Handekzem
  • allergische Nasenschleimhautentzündung ("Heuschnupfen") oder allergisch bedingtes Asthma bei Berufen, bei denen eine erhöhte Gefahr der Allergieentwicklung besteht (z. B. bei Bäckern: Mehlstauballergie)
  • Allergie gegen Metallsalze in Kombination mit der Veranlagung zu Neurodermitis

 

Kriterien 3. Ordnung sind:

  • Hinweise für verstärkte Bereitschaft der Haut, auf bestimmte Stoffe (z. B. Wolle, Schweiß) gereizt zu reagieren

 

Berufe mit einem höheren "Gefahrenpotential" für die Haut:

Berufe, bei denen aufgrund der Notwendigkeit häufiger Hautreinigung und/oder dem vermehrten Kontakt mit irritierenden oder allergieauslösenden Stoffen von einer erhöhten Gefährdung für die Haut ausgegangen werden muss, sind:
  • Friseur
  • Bäcker und Konditor
  • Florist
  • Körperpflegeberufe (Kosmetikerin, Fußpflegerin)
  • Krankenpflegeberufe
  • Koch
  • Zahntechniker
  • Fliesenleger, Galvaniker, Metallschleifer, Dreher und andere Metallberufe
  • Maler
  • Bauberufe
  • lederverarbeitende Berufe
  • Wäscher
  • Reinigungsberufe

 

Kriterien für eine verstärkte Belastung der Haut:

Bei einigen Berufen muss eine verstärkte Hautbelastung angenommen werden. Dabei handelt es sich um all jene Tätigkeiten, bei denen die Haut häufig Feuchtigkeit ausgesetzt ist und die zudem nachfolgende Charakteristika aufweisen:
  • regelmäßig länger als 2 Stunden Arbeiten mit den Händen im feuchten Milieu
  • regelmäßig länger als 2 Stunden Arbeiten mit feuchtigkeitsdichten Handschuhen
  • regelmäßige Notwendigkeit der häufigen intensiven Handreinigung (häufiger als 20-mal täglich)

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