Manche Berufe können bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen auch von
Neurodermitikern ausgeübt werden
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Von Neurodermitis Betroffene sollte bei der Wahl ihres Berufes einige
Aspekte berücksichtigen. Manche Tätigkeiten bringen eine hohe Hautbelastung mit sich.
Zum einen kann sich eine bestehende Neurodermitis verschlechtern, zum anderen können
durch die vorbelastete Haut weitere Hauterkrankungen auftreten. So sind z. B.
Friseure durch häufigen Kontakt mit Wasser und irritierenden Substanzen (u. a.
Dauerwellenflüssigkeit) der Gefahr von Hautschäden ausgesetzt. Weiterführende
Informationen dazu im Kapitel "Berufsdermatosen".
Allerdings müssen an Neurodermitis Erkrankte nicht grundsätzlich von entsprechenden
Berufen ausgeschlossen sein. Es sollte vielmehr vermehrt auf schützende Maßnahmen
(z. B. Tragen von schützenden Handschuhen, Reinhalten des Arbeitsplatzes) und eine
intensivierte Hautpflege geachtet werden. |
Ein Kriterienkatalog kann helfen
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Für die Beurteilung, ob ein Betroffener in einem hautbelastenden Beruf
besonderen Gefahren für die Haut ausgesetzt ist, steht eine Einteilung nach verschiedenen
Kriterien zur Verfügung. Es gibt Kriterien 1., 2. und 3. Ordnung. Treffen bei einem
Menschen Kriterien der 1. und 2. Ordnung zu, so sollte vor Beginn der Berufsausübung
ein Hautarzt zu Rate gezogen werden. |
Kriterien 1. Ordnung sind:
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- schwere Neurodermitis mit längerer oder wiederholter Beteiligung der Hände
- ausgeprägtes chronisches oder immer wieder auftretendes allergisches Handekzem
- Allergie gegenüber Stoffen, die bei dem geplanten Beruf nicht zu meiden sind
- berufsbedingte Hauterkrankung, die bereits zur Aufgabe der Tätigkeit geführt hat
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Kriterien 2. Ordnung sind:
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- Neurodermitis ohne Beteiligung der Hände (v. a. in Ellenbeugen und Kniekehlen)
- leichtes Handekzem
- allergische Nasenschleimhautentzündung ("Heuschnupfen") oder allergisch
bedingtes Asthma bei Berufen, bei denen eine
erhöhte Gefahr der Allergieentwicklung besteht (z. B. bei Bäckern:
Mehlstauballergie)
- Allergie gegen Metallsalze in Kombination mit der Veranlagung zu Neurodermitis
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Kriterien 3. Ordnung sind:
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- Hinweise für verstärkte Bereitschaft der Haut, auf bestimmte Stoffe (z. B. Wolle,
Schweiß) gereizt zu reagieren
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