Neurologie - Erkrankungen des Nervensystems

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Untersuchung der Hirnnerven

Hirnnerven gehören zum peripheren Nervensystem

Es gibt zwölf Hirnnerven. Diese Nerven entspringen im Gegensatz zu den übrigen Nerven des Körpers nicht dem Rückenmark, sondern direkt dem Gehirn, die meisten davon dem Hirnstamm. Die Hirnnerven gehören zum peripheren Nervensystem, das Reize von "außen" an das Zentrale Nervensystem (ZNS) weiterleitet. Das ZNS beinhaltet übergeordnete Zentren im Gehirn und im Rückenmark, dass die Reize des peripheren Nervensystems verarbeitet, bewertet und eine Reaktion hervorruft.

 

Die Funktion kann getestet werden

Die Funktion jedes Hirnnerven kann in einer neurologischen Untersuchung geprüft werden. Insbesondere wenn eine Hirnnervenstörung vermutet wird, werden die einzelnen Funktionen detailliert untersucht.

 

1. Hirnnerv

Der 1. Hirnnerv ist der Nerv für den Geruchssinn (N. olfaktorius). Der Geruchssinn wird einseitig mit einem aromatischen Geruchsstoff (z.B. Kaffeepulver, Zimt) geprüft. Ursache für einen Verlust des Geruchsinns (Anosmie) können z. B. schwere Schädel-Hirn-Traumata durch einen Unfall, Schädigungen der Sinneswahrnehmung oder der Riechbahn durch eine Infektion oder ein Tumor im Bereich des Stirnhirns sein.

 

2. Hirnnerv

Der 2. Hirnnerv ist der Sehnerv (N. opticus). Seine Funktion wird zunächst mit der direkten Lichtreaktion geprüft, bei der sich die Pupillen verengen müssen. Dann folgt die Prüfung der Sehschärfe und die orientierende Prüfung des Gesichtsfelds mittels der Fingerperimetrie. Dabei deckt der Patient ein Auge ab und fixiert mit dem anderen die Nase des Untersuchers. Nun führt der Untersucher seinen Finger aus allen Richtungen von außen in das Gesichtsfeld des Untersuchten, wobei der Patient angeben soll, wann er den Finger sieht.

 

3.,4. und 6. Hirnnerv

Die Hirnnerven 3,4 und 6 steuern die Bewegungen der Augen. Die Fachnamen sind N. oklumotorius (N. 3), N. trochlearis (N. 4) und N. abducens (N. 6). Der große Bewegungsumfang der Augäpfel wird durch 6 äußere Augenmuskeln ermöglicht (vgl. Augenmuskeln). Zur Prüfung der Augenbewegung wird der Patient aufgefordert, den Finger des Untersuchers zu fixieren. Er soll dann ohne den Kopf zu bewegen, dem Finger des Untersuchers folgen. Anhand der Stellung des Augapfels lässt sich feststellen, welcher Nerv geschädigt ist.

 

5. Hirnnerv

Der 5. Hirnnerv (N. trigeminus) ist für die motorische Funktion der Kaumuskulatur und für die Sensibilität des Gesichtes zuständig. Er teilt sich in drei große Äste, den Augenhöhlennerv, den Oberkiefer- und den Unterkiefernerv. Die Trigeminusneuralgie ist die häufigste Neuralgie (Schmerzerkrankung) im Gesichtsbereich.

 

7. Hirnnerv

Der 7. Hirnnerv (N. facialis) ist für die Motorik der mimischen Muskulatur zuständig. Er wird geprüft, indem der Patient aufgefordert wird, die Stirn zu runzeln, die Augen zuzukneifen und die Wangen aufzublasen.

 

8. Hirnnerv

Der 8. Hirnnerv (N. vestibulocochlearis) ist für das Gehör- und Gleichgewichtsorgan zuständig. Zur Prüfung des Hörnervs kommen verschiedene Stimmgabeltests zum Einsatz. Der Gleichgewichtsnerv wird durch Überprüfung der Bewegungskoordination geprüft; gleichzeitig wird untersucht, ob ein Nystagmus (Augenzittern) vorhanden ist.

 

9. Hirnnerv

Der 9. Hirnnerv ist der N. glossopharyngeus. Er vermittelt den Geschmack im hinteren Zungendrittel (bitterer Geschmack). Motorisch versorgt er zusammen mit dem 10. Hirnnerv (N.vagus) die Muskulatur des Gaumens. Bei einer Lähmung hängt das Gaumensegel der betroffenen Seite etwas herab.

 

10. Hirnnerv

Der 10. Hirnnerv (N.vagus) vermittelt die vegetative parasympathische Innervation der inneren Organe. Er versorgt motorisch auch das Gaumensegel. Bei einer einseitigen Lähmung steht das Zäpfchen schief und zeigt zur gesunden Seite. Die Untersuchung des Würgereflexes erfolgt durch Berührung der Rachenhinterwand mit einem Holzspatel auf beiden Seiten. Bleibt der Reflex aus, kann sowohl der 9. als auch 10. Hirnnerv geschädigt sein, da beide Hirnnerven am Würgereflex beteiligt sind.

 

11. Hirnnerv

Der 11. Hirnnerv (N.accessorius) steuert zwei Halsmuskeln, den Kopfwender-Muskel (M. sternokleidomastoideus) und den Kapuzenmuskel (M. trapezius). Er wird geprüft, indem die Schultern gegen Widerstand hochgezogen werden und der Kopf gegen Widerstand gedreht wird.

 

12. Hirnnerv

Der 12. Hirnnerv (N. hypoglossus) ist für die Motorik der Zunge zuständig. Der Patient wird aufgefordert die Zunge herauszustrecken. Bei einer einseitigen Lähmung weicht die Zunge zur kranken Seite hin ab.

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