Hirnnerven gehören zum peripheren Nervensystem
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Es gibt zwölf Hirnnerven. Diese Nerven entspringen im Gegensatz zu den
übrigen Nerven des Körpers nicht dem Rückenmark, sondern direkt dem Gehirn, die meisten
davon dem Hirnstamm. Die Hirnnerven gehören zum peripheren Nervensystem, das Reize von
"außen" an das Zentrale Nervensystem (ZNS) weiterleitet. Das ZNS beinhaltet
übergeordnete Zentren im Gehirn und im Rückenmark, dass die Reize des peripheren
Nervensystems verarbeitet, bewertet und eine Reaktion hervorruft. |
Die Funktion kann getestet werden
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Die Funktion jedes Hirnnerven kann in einer neurologischen Untersuchung
geprüft werden. Insbesondere wenn eine Hirnnervenstörung vermutet wird, werden die
einzelnen Funktionen detailliert untersucht. |
1. Hirnnerv
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Der 1. Hirnnerv ist der Nerv für den Geruchssinn (N. olfaktorius). Der
Geruchssinn wird einseitig mit einem aromatischen Geruchsstoff (z.B. Kaffeepulver, Zimt)
geprüft. Ursache für einen Verlust des Geruchsinns (Anosmie) können z. B. schwere
Schädel-Hirn-Traumata durch einen Unfall, Schädigungen der Sinneswahrnehmung oder der
Riechbahn durch eine Infektion oder ein Tumor im Bereich des Stirnhirns sein. |
2. Hirnnerv
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Der 2. Hirnnerv ist der Sehnerv (N. opticus). Seine Funktion wird
zunächst mit der direkten Lichtreaktion geprüft, bei der sich die Pupillen verengen
müssen. Dann folgt die Prüfung der Sehschärfe und die orientierende Prüfung des
Gesichtsfelds mittels der Fingerperimetrie. Dabei deckt der Patient ein Auge ab und
fixiert mit dem anderen die Nase des Untersuchers. Nun führt der Untersucher seinen
Finger aus allen Richtungen von außen in das Gesichtsfeld des Untersuchten, wobei der
Patient angeben soll, wann er den Finger sieht. |
3.,4. und 6. Hirnnerv
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Die Hirnnerven 3,4 und 6 steuern die Bewegungen der Augen. Die Fachnamen
sind N. oklumotorius (N. 3), N. trochlearis (N. 4) und N. abducens (N. 6). Der große
Bewegungsumfang der Augäpfel wird durch 6 äußere Augenmuskeln ermöglicht (vgl. Augenmuskeln). Zur Prüfung
der Augenbewegung wird der Patient aufgefordert, den Finger des Untersuchers zu fixieren.
Er soll dann ohne den Kopf zu bewegen, dem Finger des Untersuchers folgen. Anhand der
Stellung des Augapfels lässt sich feststellen, welcher Nerv geschädigt ist. |
5. Hirnnerv
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Der 5. Hirnnerv (N. trigeminus) ist für die motorische Funktion der
Kaumuskulatur und für die Sensibilität des Gesichtes zuständig. Er teilt sich in drei
große Äste, den Augenhöhlennerv, den Oberkiefer- und den Unterkiefernerv. Die
Trigeminusneuralgie ist die häufigste Neuralgie (Schmerzerkrankung) im Gesichtsbereich. |
7. Hirnnerv
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Der 7. Hirnnerv (N. facialis) ist für die Motorik der mimischen
Muskulatur zuständig. Er wird geprüft, indem der Patient aufgefordert wird, die Stirn zu
runzeln, die Augen zuzukneifen und die Wangen aufzublasen. |
8. Hirnnerv
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Der 8. Hirnnerv (N. vestibulocochlearis) ist für das Gehör- und
Gleichgewichtsorgan zuständig. Zur Prüfung des Hörnervs kommen verschiedene
Stimmgabeltests zum Einsatz. Der Gleichgewichtsnerv wird durch Überprüfung der
Bewegungskoordination geprüft; gleichzeitig wird untersucht, ob ein Nystagmus
(Augenzittern) vorhanden ist. |
9. Hirnnerv
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Der 9. Hirnnerv ist der N. glossopharyngeus. Er vermittelt den Geschmack
im hinteren Zungendrittel (bitterer Geschmack). Motorisch versorgt er zusammen mit dem 10.
Hirnnerv (N.vagus) die Muskulatur des Gaumens. Bei einer Lähmung hängt das Gaumensegel
der betroffenen Seite etwas herab. |
10. Hirnnerv
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Der 10. Hirnnerv (N.vagus) vermittelt die vegetative parasympathische
Innervation der inneren Organe. Er versorgt motorisch auch das Gaumensegel. Bei einer
einseitigen Lähmung steht das Zäpfchen schief und zeigt zur gesunden Seite. Die
Untersuchung des Würgereflexes erfolgt durch Berührung der Rachenhinterwand mit einem
Holzspatel auf beiden Seiten. Bleibt der Reflex aus, kann sowohl der 9. als auch 10.
Hirnnerv geschädigt sein, da beide Hirnnerven am Würgereflex beteiligt sind. |
11. Hirnnerv
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Der 11. Hirnnerv (N.accessorius) steuert zwei Halsmuskeln, den
Kopfwender-Muskel (M. sternokleidomastoideus) und den Kapuzenmuskel (M. trapezius). Er
wird geprüft, indem die Schultern gegen Widerstand hochgezogen werden und der Kopf gegen
Widerstand gedreht wird. |
12. Hirnnerv
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Der 12. Hirnnerv (N. hypoglossus) ist für die Motorik der Zunge
zuständig. Der Patient wird aufgefordert die Zunge herauszustrecken. Bei einer
einseitigen Lähmung weicht die Zunge zur kranken Seite hin ab.
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