Je nach Schweregrad der Plazentalösung wird
unterschiedlich vorgegangen
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Bei einer vorzeitigen Plazentalösung ist die sofortige
Klinikeinweisung der werdenden Mutter unbedingt erforderlich. Ihr Zustand
bestimmt dann das weitere Vorgehen.
- Bei ausgedehnter Plazentaablösung und starkem Blutverlust, Schock oder
Verbrauchskoagulopathie muss ein sofortiger
Kaiserschnitt
durchgeführt
werden. Dies gilt ebenso, wenn sich im CTG zeigt, dass das Kind unter
Sauerstoffmangel leidet.
- Bei einer vorzeitigen Plazentalösung von geringerem Ausmaß kann zwischen
der 24. und 34. Schwangerschaftswoche zunächst abgewartet werden,
vorausgesetzt der Zustand von Mutter und Kind ist stabil. Die Schwangere
erhält einen Wehenhemmer, damit die Schwangerschaft nach Möglichkeit weiter
voranschreitet und die Lungen des Kindes weiter reifen können. Ab der 34.
SSW braucht nicht mehr abgewartet zu werden; der
Kaiserschnitt
kann umgehend
durchgeführt werden.
- Ist der traurige Umstand eingetreten und das Kind ist bereits
verstorben, so wird eine Spontangeburt angestrebt, sofern der Muttermund und
der Gebärmutterhals (Zervix) die notwendige Geburtsreife aufweisen. Ist dies
nicht der Fall oder liegt ein massiver Bluterguss vor, wird auch bei totem
Kind ein Kaiserschnitt
durchgeführt.
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