Der Beruf macht die Haut krank.
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Übersetzt man das Wort "Berufsdermatose", so bedeutet das
nichts anderes, als eine Hauterkrankung, die durch den Beruf entsteht. Eine solche
berufsbedingte Hauterkrankung kann ganz harmlos anfangen, z. B. mit trockenen und
schuppigen Hautstellen zwischen den Fingern oder mit roten Hautstellen. Daraus können
sich schwere allergische Kontaktekzeme entwickeln,
die zu Arbeitsunfähigkeit oder sogar zur Aufgabe des Berufes zwingen. |
Die BKV definiert, ab wann eine Hauterkrankung zur Berufskrankheit
wird.
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Dann ist aus der berufsbedingten Hauterkrankung eine Berufskrankheit
geworden. In der Berufskrankheitenverordnung BKV wird eine Berufskrankheit der Haut
(Berufskrankheit nach Nr. 5101) folgendermaßen definiert: "Schwere oder wiederholt
rückfällige Hauterkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die
für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich
waren oder sein können." |
Der Arzt muss die Berufsgenossenschaft informieren.
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Wenn bei einem Allergietest
festgestellt wird, dass der Auslöser ein "Berufsstoff" ist, muss der Arzt die
zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss auch erfolgen,
wenn lediglich ein Verdacht besteht. Dennoch ist die Hürde für die Anerkennung einer
Hauterkrankung als Berufskrankheit hoch gelegt. In den Bestimmungen ist enthalten, dass
die Hauterkrankung entweder sehr schwer sein muss, oder der Betroffene muss ein mindestens
dreimaliges Auftreten der Erkrankung abwarten. Viele Betroffene neigen
verständlicherweise dazu, ihren Beruf vorher zu wechseln.
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